Der Sozialdienst ist Anlaufstelle für alle Patientinnen, Patienten und Angehörige in sozialen, familiären und beruflichen Angelegenheiten, sowohl für den aktuellen Behandlungszeitraum als auch bei der Planung nachstationärer Hilfen.
Leistungen des Sozialdienstes:
Der Sozialdienst leistet Hilfen zur medizinischen Nachsorge und Rehabilitation insbesondere durch:
- Vermittlung von Anschlussrehabilitationsmaßnahmen über die gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträger etc.
- Vermittlung stationärer Nach- und Weiterbehandlung in Spezialeinrichtungen
- Vermittlung in Langzeittherapien für Suchtkranke
- Suchtberatung
Der Sozaldienst leistet Hilfe zur beruflichen Rehabilitation insbesondere durch:
- Vermittlung von Berufsberatung, vorwiegend im Zusammenhang mit Arbeitsämtern, Berufsgenossenschaften u.ä.
Zur Sicherung der Nachsorge leistet der Sozialdienst Hilfen, insbesondere durch:
- Vermittlung in stationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie ambulante Hilfen der Eingliederung
- Vermittlung von ambulanter häuslicher Pflege
- Vermittlung einer Entlastung in der Haushaltsführung
- Informationen z.B. über Selbsthilfegruppen und andere Hilfsorganisationen
- Informationen über psychosoziale Beratungsdienste, Herstellung der Kontakte
Hier leistet der Sozialdienst Hilfen bei der Klärung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen wie z.B.:
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Krankengeldzahlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen
- Rentenansprüche
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (Arbeitslosengeld 2)
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12 ("Neue Sozialhilfe")
- Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
- Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz